1. ALLGEMEINES
(1) Die BIKE Transalp („Veranstaltung“) ist eine Veranstaltung der Delius Klasing Verlag GmbH („Veranstalter“). Die Veranstaltung besteht aus 7 Einzeletappen („Etappen“).
(2) Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer der Veranstaltung („Teilnehmer“) verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung des vorliegenden Reglements.
(3) Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden) - auch noch zeitlich kurz vor der jeweiligen Etappe - die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecke im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen.
(4) Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, THW) ist unverzüglich uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter berechtigt, gegen den betreffenden Teilnehmer Strafen zu verhängen (siehe Punkt „Sanktionen“ dieses Reglements). „Veranstaltungspersonal“ und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten, Marshalls).
2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG - GESUNDHEIT
(1) Teilnahmeberechtigt sind Hobby-, Freizeit- und Amateurradsportler, Lizenzfahrer und Profis.
(2) Teilnahmeberechtigt sind Frauen und Männer.
(3) Das Mindestalter der Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn beträgt 18 Jahre.
(4) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt. Der Veranstalter rät dringend, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, selbst den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Fachmediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Etappe oder der gesamten Veranstaltung (bzw. der Fortsetzung) auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer daraus Rechte erwachsen.
(5) Teilnahmevoraussetzung im Hinblick auf jeden Teilnehmer ist das Vorliegen der Teilnahmebestätigung (siehe Allgemeine Veranstaltungsbedingungen) sowie die unterzeichnete Haftungserklärung im Original.
(6) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, gegen die eine Sperre des BDR oder Verbände anderer Länder vorliegt.
3. AUSRÜSTUNG
(1) Bei der Veranstaltung sind ausschließlich Mountainbikes zugelassen. Jeder Teilnehmer stellt sicher, dass sein Fahrrad zu jeder Zeit uneingeschränkt funktionstüchtig und in einwandfreiem Zustand ist, insbesondere keinerlei Gefahren für sich und/oder Dritte von dem Fahrrad ausgehen, dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bremsen und andere sicherheitsrelevante Bauteile. Der Veranstalter rät dringend, das Fahrrad unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung von einem Fachmann auf Funktionstüchtigkeit/Sicherheit prüfen zu lassen.
(2) Es besteht während der gesamten Veranstaltung jederzeit ausnahmslos die Pflicht, einen Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen. Jeder Teilnehmer stellt sicher, dass sein Helm zu jeder Zeit in einwandfreiem Zustand, insbesondere unbeschädigt und der Kopfgröße des Teilnehmers angepasst ist, sowie der anerkannten DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm entspricht. Der Veranstalter rät dringend, Helme unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung von einem Fachmann auf Schadensfreiheit/Sicherheit und Passform prüfen zu lassen.
(3) Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine mehrtägige Mountainbike-Veranstaltung. Jeder Teilnehmer sollte sich entsprechend ausrüsten. Dazu gehört unter anderem Kleidung für jedes Wetter und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Empfohlen wird das Mitführen von Werkzeug und Ersatzteilen.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, den Einsatz bestimmter Ausrüstungsgegenstände aus sachlichen Gründen zu untersagen. Derzeit ist insbesondere das nachfolgend aufgelistete Material ausdrücklich nicht zugelassen:
Alle am Fahrrad befestigten oder am Körper getragenen Hilfsmittel wie:
- Schläuche, Schlaufen oder Haltegriffe, die dem Teampartner zum Festhalten, Ziehen oder Schieben dienen
- Gepäckträgertaschen, Lenkertaschen oder am Vorderrad montierte Taschen
- Sattel-, Sattelstützen- und Rahmentaschen über 2 Liter Volumen
- Trinkflaschen aus nicht verformbaren Materialien wie Glas, Aluminium etc.
- E-Bikes sowie elektrische Antriebsformen aller Art in oder am Rad
- Tandems
- mehrspurige Fahrzeuge
(5) Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, die Fahrräder/Ausrüstung von einem Fachmann prüfen zu lassen. Stellt dieser Verstöße gegen die vorstehend in dem Punkt „Ausrüstung“ des Reglements definierten Anforderungen fest, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer bis zur Beseitigung der festgestellten Verstöße von der Veranstaltung (bzw. der Fortsetzung) auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer daraus Rechte erwachsen.
(6) Die Teilnehmer dürfen sich im Rahmen der Straßenverkehrsordnung gegenseitig unterstützen. Mechanische Verbindungen zwischen Fahrrädern / Fahrern (Zugleinen oder ähnliches) und technische Hilfsmittel wie Halteschlaufen sind jedoch nicht erlaubt.
4. START
(1) Die offizielle Startzeit der einzelnen Etappen bestimmt der Veranstalter.
(2) Die Startaufstellung beginnt jeweils 60 Minuten vor dem offiziellen Start einer jeden Etappe. Das tägliche Briefing für alle Teilnehmer durch die Rennleitung beginnt 15 Minuten vor dem offiziellen Start.
(3) Der Start ist jeden Tag bis maximal 15 Minuten nach dem offiziellen Start geöffnet. Teilnehmer die bis zu 15 Minuten nach dem offiziellen Start starten, werden ab der offiziellen Startzeit gewertet. Für Teilnehmer, die später als 15 Minuten nach der offiziellen Startzeit losfahren, gilt Folgendes:
Sollte der Teilnehmer die Etappe dennoch fahren, so tut er dies außerhalb der Veranstaltung und auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer fließt automatisch mit der Strafzeit (siehe Punkt „Wertung“) in die Wertung ein, auch wenn er das Ziel noch vor dem offiziellen Zielschluss erreicht.
Die Etappe gilt als vom Teilnehmer nicht beendet, das heißt er fällt auch aus der Gesamt-Wertung.
(4) Auf der ersten Etappe erfolgt die Startaufstellung nach Startnummern, die vom Veranstalter vergeben werden. Ab der zweiten Etappe stellen sich die Teilnehmer nach Platzierung in der Gesamtwertung in Startsektoren auf. Teams starten gemeinsam, d.h. beide Teilnehmer starten im selben Startblock. Der Start aus dem zugewiesenen/entsprechenden Startblock ist verpflichtend.
(5) Am ersten Tag starten alle Teilnehmer mit der gleichen Startzeit. Ab Etappe zwei startet der erste Startblock mit einer Blockstartzeit, d.h. alle Teilnehmer im ersten Startblock haben dieselbe Startzeit. Für die Teilnehmer in den übrigen Startblöcken gilt die Nettostartzeit beim Überqueren der Startlinie.Der Veranstalter behält sich vor, für die UCI-Elite-Kategorien eigene Startblöcke mit eigener Blockstartzeit einzurichten.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, bei einzelnen Etappen einen sog. „Neutralisierten Start“ durchzuführen. Ein neutralisierter Start wird von der Rennleitung vorher beim Briefing angekündigt und durch ein rotes Licht auf dem Dach des Rennleiterfahrzeugs oder eine rote Flagge signalisiert. Es gilt dann Folgendes:
a. Nach dem Startschuss starten die einzelnen Startblöcke in kurzen Abständen und reihen sich hinter dem Rennleiterfahrzeug ein (Regelfall). Aus verkehrs- oder streckentechnischen Gründen kann das Fahrerfeld auch zeitversetzt in Startblöcken freigegeben werden. In diesem Fall übernimmt das Rennleiterfahrzeug die Führung des ersten Startblocks. Die weiteren Startblöcke werden zur angesetzten Zeit von einem weiteren Fahrzeug oder einem Motorradmarshall über die Startlinie auf die Strecke geführt.
b. Das Rennleiterfahrzeug (oder der Marshall) entscheidet, wann die Etappe freigegeben wird. Die Freigabe wird durch ein grünes Licht oder eine Grüne Flagge angezeigt. Im Ausnahmefall kann die Startfreigabe auch durch vorausfahrende Motorradmarshalls erfolgen. Dann erfolgt die Freigabe auch durch ein vorher festgelegtes und an die Teilnehmer kommuniziertes Zeichen (z.B. Handzeichen).
c. Das Rennleiterfahrzeug wird sich auch nach Freigabe bemühen, vor den Spitzenfahrern zu bleiben. Sollte das aufgrund der Verkehrssituation nicht möglich sein, dürfen die Teilnehmer das Rennleiterfahrzeug bei grünem Licht/grüner Flagge überholen. Sie werden dann von einem vorausfahrenden Motorradfahrer geleitet.
5. WICHTIGE VERHALTENSREGELN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Die Veranstaltung findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen statt, sodass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme einzuhalten sind:
(1) Allgemeine Verhaltensregeln für Teilnehmer
a. Die Teilnehmer müssen sich jederzeit unbedingt an die Straßenverkehrsregeln des jeweiligen Landes halten.
b. Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu befahren, in Abfahrten ist sich unbedingt bremsbereit zu halten, und es ist mit entgegenkommenden Fahrzeugen zu rechnen.
c. Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird. Behinderungen anderer Teilnehmer werden nur geduldet, wenn die Rennsituation diese unvermeidbar macht. Ein faires Miteinander z.B. bei Engpässen ist immer geboten.
d. Alle Teilnehmer müssen während der gesamten Veranstaltung auf der rechten Straßenseite fahren. Kurvenschneiden ist nicht erlaubt. Es ist mit überholenden Fahrzeugen von hinten zu rechnen.
e. Es besteht während der gesamten Veranstaltung jederzeit ausnahmslos absolute Helmpflicht (siehe auch Materialvorgaben unter Punkt „Ausrüstung“ des Reglements).
f. Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge wegzuwerfen oder fallenzulassen, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher.
g. Langsamere Teilnehmer müssen Überholenden unverzüglich den Weg freimachen.
h. An geschlossenen Bahnübergängen ist ab Aufleuchten der roten Ampeln das Überfahren verboten. Es erfolgt keine Zeitgutschrift, wenn Teilnehmer von geschlossenen Bahnübergängen aufgehalten werden.
i. Defekte muss jeder Teilnehmer generell neben der Strecke beheben, ohne die anderen Teilnehmer zu behindern.
j. Beim Zielspurt ist ein Spurwechsel nicht erlaubt.
(2) Gegenseitige Unterstützung / Hilfe von außen durch externe Dritte
a. Schieben (ohne mechanische Hilfsmittel) ist ausdrücklich nur unter Partnern von Zweierteams erlaubt. Schieben, Ziehen oder Windschatten bieten durch nicht teilnehmende externe Dritte (Teambetreuer, Freunde) ist nicht erlaubt.
b. Das Mitfahren (unmittelbare Rennbegleitung) zum Zwecke der Verpflegung oder der schnellen technischen Hilfe durch externe Dritte mit PKW, Motorrad, E-Bike oder Fahrrad ist nicht erlaubt. Die Rennbegleitung auf der Strecke durch externe Dritte z.B. für Foto/Filmaufnahmen kann in Ausnahmefällen erlaubt werden, muss aber vorher mit der Rennleitung abgestimmt werden.
c. Das Reichen von Verpflegung aus dem fahrenden Fahrzeug, vom Motorrad oder vom fahrenden E-Bike/Fahrrad ist nicht erlaubt.
(3) Faires Miteinander von Zweier-Teams und Einzelstartern
a. Das gemeinsame Fahren in gemischten Gruppen aus Einzelfahrern und Zweier-Teams ist im sportlich fairen Miteinander erlaubt.
b. Die Teilnahme als Einzelstarter ausschließlich zu dem Zweck, ein oder mehrere Zweierteams zu unterstützen (z.B. als Pacemaker oder dauerhafter Windschatten) ist sportlich grob unfair und wird mit Ausschluss auch der unterstützten Teams bestraft. Das gilt ebenfalls für Individual Finisher, die nach Ausscheiden des Teampartners alleine weiterfahren.
6. INDIVIDUELLE VERPFLEGUNG, TECHNISCHER SUPPORT AUF DER STRECKE
a. Das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch am Streckenrand stehende Begleiter ist erlaubt, sofern der Ablauf nicht behindert wird.
b. Der Austausch kompletter Fahrräder während einer Etappe (z.B. im Falle eines Rahmenbruchs) ist nicht erlaubt.
c. Die Rennleitung behält sich vor, Assistenz- und Verpflegungszonen auszuweisen. Technische Unterstützung oder Verpflegung außerhalb dieser Zonen ist dann nicht erlaubt und wird mit einer Zeitstrafe für alle begleiteten Teilnehmer belegt.
d. Sofern keine Assistenz- und Verpflegungszonen ausgewiesen sind, dürfen sich Betreuer an jedem Punkt der Strecke aufstellen, sofern sie diesen zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen, den Ablauf nicht behindern und die Teilnehmer, die sie unterstützen wollen nicht unmittelbar begleiten.
e. Das Einfahren in für den öffentlichen Verkehr gesperrte Straßen und Wege mit PKW oder Motorrad zum Zwecke der Assistenz und Verpflegung ist ausdrücklich untersagt und wird mit einer Zeitstrafe für alle begleiteten Teilnehmer belegt. Die Genehmigung der Nutzung dieser Straßen und Wege gilt ausschließlich für Teilnehmer und Begleitfahrzeuge des Veranstalters.
7. VERPFLEGUNG UND GETRÄNKE
(1) Jeder Teilnehmer ist während der Etappen für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich.
(2) Der Veranstalter wird an den Verpflegungsstellen für angemessen ausreichende Verpflegung sorgen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht.
(3) Diese Verpflegungszonen werden frühzeitig durch aufgestellte Entfernungsschilder angezeigt. Zur Verpflegungsaufnahme muss jeder Teilnehmer ein deutliches Handzeichen geben, sich rechts einordnen und anschließend vorsichtig in die Verpflegungszone einfahren, bevor er dort endgültig zum Stand kommt.
8. STARTNUMMERN, LEADERTRIKOT UND TEILNEHMERAUSWEIS
(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung seine Startnummern (die beiden Teilnehmer eines Teams haben die gleichen Startnummern) jederzeit gut sichtbar am Rad (Lenker) und am Körper (auf dem Rücken) zu tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt oder unkenntlich gemacht werden.
(2) Nach jeder Etappe erhalten die Führenden jeder Kategorie vom Veranstalter ihre Leadertrikots. Diese müssen am Folgetag während der gesamten Etappe getragen werden.
(3) Jeder Teilnehmer muss während der gesamten Veranstaltung seinen Teilnehmerausweis mit sich führen.
9. TRANSPONDER
(1) Jeder Teilnehmer erhält bei der Akkreditierung am Startort einen Transponder.
(2) Der Transponder dient der individuellen Fahrzeiterfassung.
(3) Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass er diesen Transponder während der gesamten Veranstaltung vorschriftsmäßig am Fahrrad montiert mit sich führt. Andernfalls können die Fahrzeiterfassung und folglich die Wertung nicht erfolgen, und es gilt Folgendes:
Der betreffende Teilnehmer fließt automatisch mit der Strafzeit (siehe Punkt „Wertung“) in die Wertung ein.
Die Etappe gilt als vom Teilnehmer nicht beendet.
(4) Der Transponder ist von jedem Teilnehmer im Zielbereich der letzten Etappe an der entsprechend gekennzeichneten Stelle abzugeben.
10. KONTROLLSTELLEN UND MINDESTDURCHFAHRTSZEITEN
(1) Der Veranstalter behält sich vor, auf jeder Etappe Kontrollstellen einzurichten und Mindestdurchfahrtszeiten festzulegen. Die Mindestdurchfahrtszeiten sind unter anderem abhängig von der Rennlänge sowie der Topographie der jeweiligen Etappe.
(2) Für Teilnehmer, die Kontrollstellen nicht passieren und/oder die Mindestdurchfahrtszeiten an den Messpunkten nicht erreichen, gilt Folgendes:
Der Teilnehmer fließt automatisch mit der Strafzeit (siehe Punkt „Wertung“) in die Wertung ein.
Die Etappe gilt als vom Teilnehmer nicht beendet.
Sollte der Teilnehmer die Etappe dennoch fortsetzen, so tut er dies außerhalb der Veranstaltung und auf eigene Gefahr.
11. BESENWAGEN
(1) Der Besenwagen nimmt wegen Erschöpfung oder Defektes liegengebliebene Teilnehmer auf und transportiert sie bis zum Ziel.
(2) Bei Überfüllung des Besenwagens wird sich die Rennleitung bemühen, andere Transportmöglichkeiten zu organisieren.
12. MARSHALLS UND STRECKENPOSTEN
(1) Die Einhaltung des vorliegenden Reglements wird während aller Etappen von entsprechend gekennzeichneten Streckenposten und sog. Marshalls überwacht.
(2) Die Marshalls und Streckenposten sind befugt, bei Verstößen gegen das Reglement unmittelbar Sanktionen zu verhängen und zu vollstrecken. Die Sanktionen umfassen Verwarnungen sowie (bei gravierenden Verstößen) den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung (siehe Punkt „Sanktionen“ des Reglements). Die Auswahl der Sanktion erfolgt durch die Marshalls und Streckenposten nach pflichtgemäßem Ermessen bzw. durch die Rennleitung nach der Etappe.
(3) Den Weisungen der Marshalls und Streckenposten ist in jedem Fall sofort uneingeschränkt Folge zu leisten. Gegen die von den Marshalls getroffenen Sanktionen kann erst nach Etappenende Protest eingelegt werden (vgl. Punkt „Jury und Protest“ des Reglements).
(4) Darüber hinaus melden Marshalls und Streckenposten der Rennleitung jeden Verstoß (gleich, ob sanktioniert oder nicht). Diese legt den Verstoß der Jury zur Prüfung vor.
13. ZIEL UND ZEITNAHME
(1) An jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer die Kontaktschleifen am Boden überfahren.
(2) Die beiden Teilnehmer eines Teams müssen nicht gemeinsam ins Ziel einfahren. Als Zeit gewertet wird allerdings ausschließlich die Zeit des langsameren Teilnehmers eines Teams („Teamzeit“).
(3) Eine Zeitmessung erfolgt nur bis zum offiziellen Zielschluss. Der offizielle Zielschluss wird vom Veranstalter festgelegt. Der Veranstalter behält sich vor, insbesondere aus sachlichen Gründen – wie Witterungsbedingen o.ä., den Zielschluss zeitlich nach hinten zu verlegen.
(4) Für Teilnehmer, die die Kontaktschleifen am Boden nicht überfahren oder nach dem offiziellen Zielschluss im Ziel einfahren, gilt Folgendes:
Der Teilnehmer fließt automatisch mit der Strafzeit (siehe Punkt „Wertung“) in die Wertung ein.
Die Etappe gilt als vom Teilnehmer nicht beendet.
14. WERTUNG
(1) In der Zweier-Team-Wertung wird zwischen folgenden Kategorien („Kategorien“) unterschieden:
Herren – mit den Unterkategorien Elite und Amateure. Zur UCI-Elite-Konkurrenz sind nur Teams mit zwei gültigen UCI-Lizenzen zugelassen.
Damen – mit den Unterkategorien Elite und Amateure. Zur UCI-Elite-Konkurrenz sind nur Teams mit zwei gültigen UCI-Lizenzen zugelassen.
Mixed (Teams bestehend aus einem Teilnehmer und einer Teilnehmerin)
Masters (Herren; Addition des Alters beider Teilnehmer muss zusammen 80 Jahre und älter ergeben)
Grand Masters (Herren; Addition des Alters beider Teilnehmer muss zusammen 100 Jahre und älter ergeben)
Stichtag für die Bestimmung der Altersgruppe ist jeweils der Tag der ersten Etappe. Es werden immer nur die vollen Lebensjahre am Stichtag addiert, es ist somit egal ob ein Teilnehmer auf den Tag genau 40 Jahre oder 40 Jahre 11 Monate und 29 Tage alt ist. In der Addition werden in beiden Fällen volle 40 Jahre zugrunde gelegt.
(2) In der Einzelstarter-Wertung wird zwischen folgenden Kategorien („Kategorien“) unterschieden.
Herren
Herren Masters ab 40 Jahre
Herren Grand Masters ab 50 Jahre
Herren Senior Grand Masters ab 60 Jahre
Damen
(3) U-23 Wertung
In die U23-Wertung fallen alle Fahrer, die Jahrgang 2001 und jünger sind. Dabei handelt es sich um eine Einzelwertung, keine Teamwertung. Gewertet werden alle Teilnehmer der entsprechenden Jahrgänge, egal ob sie Teil eines Zweierteams, Einzelstarter oder nach Ausfall des Teampartners oder der Teampartnerin „Individual Finisher“ sind.
(4) Tageswertung
Der Etappensieg in jeder Kategorie geht an das Zweierteam mit der schnellsten Teamzeit oder den Einzelstarter / die Einzelstarterin mit der schnellsten Zeit des Tages.
(5) Gesamtwertung:
Die Teamzeiten und Zeiten der einzelnen Etappen werden aufaddiert, woraus die Gesamtzeit („Gesamtzeit“) resultiert. Daraus ergibt sich die Gesamtwertung. Das Zweierteam oder der Einzelstarter / die Einzelstarterin mit der geringsten Gesamtzeit in einer Kategorie führt die Gesamtwertung in der entsprechenden Kategorie an.
(6) Soweit ein Teilnehmer nach dem vorliegenden Reglement mit der „Strafzeit“ gewertet wird, meint dies die maximale Fahrzeit (Startschuss bis zum offiziellen Zielschluss) zuzüglich einer Zeitstrafe von 60 Minuten.
(7) Ausfall eines Teampartners („Individual Finisher“):
Beim Ausfall eines Teampartners oder einer Teampartnerin fällt der verbleibende Starter oder die verbleibende Starterin nicht in die Einzelwertung, sondern wird als „Individual Finisher“ gelistet. In dieser Sonderkategorie außerhalb der offiziellen Gesamtwertung werden seine oder ihre Zeiten der einzelnen Etappen weiterhin zu einer individuellen Gesamtzeit addiert.
15. SIEGEREHRUNG
(1) Gesamtklassement: Bei der täglichen Siegerehrung werden zunächst die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten der jeweiligen Tageswertung in allen Kategorien geehrt. Dann erfolgt die Übergabe der Leader-Trikots an die Führenden in der Gesamtwertung in jeder Kategorie und an den Führenden der U-23-Wertung. Bei der Abschluss-Siegerehrung am letzten Renntag werden zudem die Zweit- und Drittplatzierten der Gesamtwertung geehrt. Die Teilnahme an den Siegerehrungen ist verpflichtend. Bei Nichterscheinen wird eine Zeitstrafe von 5 Minuten ausgesprochen (Abmeldung bei triftigen Gründen im Race Office möglich; Entscheidung durch Rennleitung).
(2) Sonderwertungen: Sofern vorgesehen, werden im Rahmen der täglichen Siegerehrung auch die Ehrungen von Sonderwertungen vorgenommen.
16. VORZEITIGES BEENDEN EINER ETAPPE ODER DER GESAMTEN VERANSTALTUNG
(1) Teams oder einzelne Teilnehmer, die Etappen vorzeitig beenden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort (Race Office) oder bei der auf dem Teilnehmerausweis angegebenen Notrufnummer abmelden. Für Teams oder Teilnehmer, die sich nicht persönlich oder unter der hierfür angegebenen Telefonnummer beim Race Office abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmer einleiten.
(2) Teilnehmer, die sich vom Besenwagen aufnehmen lassen, werden vom Veranstaltungspersonal automatisch abgemeldet. Gleiches gilt für die Teilnehmer, die nach medizinischer Versorgung die Etappe nicht beenden können. Wer die Mindestdurchfahrtzeiten nicht schafft und hinter den Besenwagen oder die Schlussfahrer zurückfällt muss sich beim Race Office oder beim Veranstaltungspersonal auf der Strecke abmelden. Die Weiterfahrt erfolgt dann auf eigene Gefahr.
(3) Wer die gesamte Veranstaltung vorzeitig beenden möchte, muss sich ebenfalls im Race Office abmelden, den Transponder abgeben und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren. Für den Rücktransport ist jeder selbst verantwortlich.
17. FINISHER
Jeder Finisher erhält nach Veranstaltungsende ein Finisher-Trikot sowie eine Finisher-Medaille. „Finisher“ ist nur, wer alle sieben (7) Etappen dem Reglement entsprechend beendet (auch als Individual Finisher). Die bei der Anmeldung angegebene Größe für das Finisher-Trikot ist verbindlich.
18. DOPING
(1) Jede Form des Dopings ist strikt untersagt. Als Doping gilt alles, was nach dem bei Veranstaltungsbeginn geltenden WADA-Code (www.wada-ama.org) als Doping gilt.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, vor der Veranstaltung (im Rahmen der Akkreditierung) sowie während und nach der Veranstaltung Dopingkontrollen durchzuführen. Dies beinhaltet auch Blutentnahmen, vorausgesetzt diese wird durch einen zugelassenen Arzt durchgeführt. Die Kontrollen werden durch ein entsprechend qualifiziertes Labor durchgeführt.
(3) Jeder Dopingverstoß führt ausnahmslos zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers, ohne dass dem Teilnehmer insoweit Rechte erwachsen. Als Dopingverstoß gilt bereits ein positiver Dopingbefund des prüfenden Labors; einer sog. B-Probe bedarf es nicht.
(4) Teilnehmer, die sich den Dopingkontrollen des Veranstalters verweigern, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen, ohne dass dem Teilnehmer insoweit Rechte erwachsen.
(5) Weitergehende Rechte des Veranstalters im Zusammenhang mit Dopingverstößen des Teilnehmers bleiben vorbehalten.
(6) Teilnehmer mit einer laufenden Dopingsperre sowie Teilnehmer die sich in einem schwebenden Dopingverfahren befinden sind nicht startberechtigt.
19. JURY UND PROTEST
(1) Der Veranstalter setzt anlässlich einer jeden Veranstaltung eine Jury ein („Jury“). Die Jury besteht aus drei (3) frei vom Veranstalter bestimmten Mitgliedern (in der Regel Rennleiter, Organisationsleiter, Leiter der Zeitnahme).
(2) Die Jury entscheidet über ihr vom Veranstaltungspersonal (z.B. Streckenposten, Marshalls) mitgeteilte Regelverstöße und Proteste. „Proteste“ sind von Teilnehmern mitgeteilte Regelverstöße anderer Teams oder Beschwerden von Teilnehmern gegen die Maßnahmen (z.B. Sanktionen) des Veranstaltungspersonals. Proteste sind bis spätestens eine (1) Stunde nach Zielschluss im Rennbüro einzulegen und ggf. unter Benennung von Beweismitteln (z.B. Zeugen) schriftlich zu begründen. Die Protestgebühr beträgt 50€ und ist mit Einlegung des Protests zu zahlen. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.
(3) Die Jury berät und entscheidet über mitgeteilte Regelverstöße und Proteste unter Berücksichtigung aller entscheidungserheblichen Umstände. Die Entscheidung, insbesondere die Verhängung von Sanktionen, erfolgt durch die Jury im pflichtgemäßen Ermessen. Dabei ist die Jury berechtigt, bereits verhängte Sanktionen zu verschärfen oder bereits verhängte Sanktionen zu ersetzen oder durch andere Sanktionen zu ergänzen.
(4) Die Beratung der Jury erfolgt nicht öffentlich unter Ausschluss des betroffenen Teilnehmers. Die Entscheidungen der Jury sind verbindlich, Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Jury sind ausgeschlossen.
(5) Die Entscheidung wird dem Teilnehmer bis spätestens zum nächsten Etappenstart bzw. nach Veranstaltungsende bis zur Bekanntgabe der Wertung mitgeteilt.
20. SANKTIONEN
(1) Die Jury ist berechtigt, bei Verstößen gegen das vorliegende Reglement Strafen zu verhängen.
(2) Teilnehmer, die bereits sanktioniert wurden, fahren für den Rest der Veranstaltung (d.h. die laufende und alle folgenden Etappen) auf „Bewährung“. Sanktionierte Teilnehmer, die nochmals eine Strafe bekommen, können unmittelbar von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
(3) Der folgende Strafenkatalog ist nicht abschließend. Die Jury ist berechtigt, auch andere als die nachfolgend definierten Strafen zu verhängen und/oder Regelverstöße zu sanktionieren. Die Entscheidung, ob und ggf. welche Strafe mit welchem Strafmaß (z.B. Dauer der Zeitstrafe) verhängt wird, trifft die Jury im pflichtgemäßen Ermessen.
Vergehen: Strafe
Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad, technische Mängel an Ausrüstung: Startverbot bis Behebung
Rücken- und Lenkernummern nicht erkennbar angebracht: Verwarnung
Falsche Startblockaufstellung: Verwarnung und Zeitstrafe
Gefährliche / aggressive Fahrweise: Verwarnung und Zeitstrafe bzw. Ausschluss von der Veranstaltung
Nichttragen bzw. Abnehmen des Helmes auf der Strecke: Ausschluss von der Veranstaltung
Absichtliche Behinderung eines Teilnehmers, grobe Unsportlichkeit: Verwarnung und Zeitstrafe
Regelwidriges Verhalten, Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Verhalten: Ausschluss von der Veranstaltung
Versuch, klassifiziert zu werden, ohne die gesamte Strecke absolviert zu haben: Ausschluss von der Veranstaltung
Festhalten eines Teilnehmers an einem Fahrzeug: Verwarnung und Zeitstrafe
Regelwidrige mechanische Hilfe: Verwarnung und Zeitstrafe
Doping: Ausschluss von der Veranstaltung
Nichteinhaltung der StVO: Verwarnung und Zeitstrafe bzw. Ausschluss von der Veranstaltung
Nichtbeachtung der Anweisungen der Rennleitung, Marshalls, Streckenposten etc.: Ausschluss von der Veranstaltung
Umweltverschmutzung, Wegwerfen von Abfällen, Trinkflaschen etc. (außerhalb der markierten Bereiche an den Verpflegungsstellen): Verwarnung und Zeitstrafe (im Wiederholungsfall Ausschluss von der Veranstaltung)
Nichttragen des Leadertrikots: Verwarnung und Zeitstrafe
Nichterscheinen der Führenden bei der Siegerehrung: Zeitstrafe
Teilnehmer begleitende Begleitfahrzeuge, die die Veranstaltung behindern: Verwarnung und Zeitstrafe
21. BILDRECHTE
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese - vorbehaltlich Absatz (2) - ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden, insbesondere zu veröffentlichen und/oder zu bearbeiten, d.h. ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss. Dies umfasst insbesondere das Recht, Dritten (z.B. Sponsoren der Veranstaltung) das Recht zur Nutzung einzuräumen.
(2) Ausdrücklich nicht umfasst ist die Nutzung von Foto- und Bewegtbildaufnahmen einzelner Teilnehmer (oder einer Gruppe), die diese Teilnehmer in einer Art und Weise herausstellen, dass nicht mehr die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsteilnahme, sondern die Person selbst im Vordergrund steht. Derartige Nutzungen bedürfen der vorherigen Freigabe der betroffenen Teilnehmer.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Wohnorts, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
22. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
(1) Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt: Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt. Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, haftet der Veranstalter ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt. Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(2) Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die nicht von ihnen zu vertreten sind. Dies gilt beispielsweise für Schäden, die durch Fehlverhalten/Fahrfehler anderer Fahrer verursacht werden oder die Tatsache, dass Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert sind.
(3) Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände und Schäden an den Fahrrädern, die während des Transports entstehen.
23. HAFTUNG DES TEILNEHMERS UND FREISTELLUNG
(1) Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden des Veranstalters oder Dritter (z.B. anderer Fahrer), dem jeweils Geschädigten gegenüber uneingeschränkt haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für diese Art von Veranstaltung.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich hiermit, den Veranstalter und/oder die vom Veranstalter beauftragten Dritten („Freistellungsberechtigte“) von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich und auf erstes Anfordern freizustellen, die diese gegen den jeweils Freistellungsberechtigten im Zusammenhang mit den vom Teilnehmer verursachten Schäden geltend machen und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (inklusive Rechtsverteidigung) zu tragen.
Stand: Juli 2022